Förderungen
Unsere modulare IT-Maßnahme ist eine nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifizierte Bildungsmaßnahme und erfüllt damit die notwendigen Voraussetzungen.
Arbeitsagenturen und JobCenter
Weiterbildung wird für arbeitsuchende Personen von den Arbeitsagenturen für ALG-1 Bezieher und von den JobCentern/ARGEn für ALG-2 Bezieher gefördert. Die Reform der Arbeitsmarktgesetze hat die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) stark verändert. Wer an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen möchte, benötigt einen Bildungsgutschein von seinem Arbeitsberater oder Fallmanager. Dazu ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Um Ihre Chancen auf einen Bildungsgutschein zu erhöhen, empfehlen wir Ihnen gut vorbereitet in das Gespräch zu gehen, um keine ablehnende Antwort zu erhalten. Dazu sollten Sie vorher ein Beratungsgespräch mit uns von der GBB e.V. wahrnehmen. Sie bekommen hier Informationen von uns, die Ihnen bei der Auswahl des für Sie passenden Bildungsziels helfen, das nämlich dem eigenen beruflichen Werdegang und Bildungsstand angemessen sein muss. Mit einem konkreten Bildungsangebot der GBB e.V. ausgerüstet und gut vorbereiteten Argumenten zur geplanten Weiterbildung, ist das anschließende Gespräch in der Arbeitsagentur oder dem JobCenter wesentlich leichter zu führen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Der Einstieg in einen Zivilberuf wird durch den Berufsföderungsdienst der Bundeswehr unterstützt (http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/karriere/berufsford). Als Teil der Wehrverwaltung des Bundes ist der BFD zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten und hilft ihnen bei der erfolgreichen Eingliederung in einen Zivilberuf.Die GBB e.V. führt seit mehreren Jahren erfolgreich Weiterbildungsmaßnahmen für Teilnehmer durch, die durch den BFD oder die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Kurse in entspannter Lernatmosphäre, ein komplett dozentengeführter Unterricht und Original-Schulungsunterlagen (z.B. Microsoft Press-Bücher), die nach Kursende bei den Teilnehmern verbleiben, sind nur drei von vielen Stärken des Konzepts der GBB e.V.
Unsere Weiterbildungsmaßnahmen sind modular aufgebaut, so dass individuelle Lernpfade zusammengestellt werden können und ein flexibler Einstieg in den jeweiligen Lehrgang möglich ist. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Transfergesellschaften
Auffang- bzw. Beschäftigungsgesellschaften führen den laufenden Geschäftsbetrieb in Insolvenz geratener oder von Insolvenz bedrohter Unternehmen fort. Dadurch können in vielen Fällen - notfalls in Verbindung mit einem Gehaltsverzicht - Arbeitsplätze erhalten werden und der laufende Betrieb im Rahmen einer neuen Struktur fortgeführt werden.Eine Transfergesellschaft will demgegenüber nicht weiter beschäftigen, sondern die Mitarbeiter möglichst schnell in neue Beschäftigung bringen. Der Arbeitgeber ist hier in der Regel nicht von Insolvenz bedroht, sondern möchte Arbeitnehmer sozialverträglich abbauen. Der Arbeitnehmer unterschreibt zu diesem Zweck bei seinem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag und schließt zeitgleich mit der Transfergesellschaft einen befristeten Arbeitsvertrag. Finanzielle Basis ist das von der Arbeitsagentur bezahlte Transferkurzarbeitergeld, das ggf. von der Transfergesellschaft aufgestockt wird. Transfergesellschaften sind in § 216b SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__216b.html) im Rahmen des Transferkurzarbeitergeldes geregelt und werden auch "betriebsorganisatorisch eigenständige Einheiten" (beE) genannt.
Wenn das Hauptziel einer Transfergesellschaft die Weiterbildung oder Umschulung der Arbeitnehmer ist, so spricht man auch von einer Qualifizierungsgesellschaft.
Üblicherweise bleiben die Mitarbeiter höchstens ein Jahr in der Transfergesellschaft, denn das zugrunde liegende Kurzarbeitergeld wird von der Arbeitsagentur maximal ein Jahr lang bezahlt. Die Höhe des Kurzarbeitergelds entspricht der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Das Kurzarbeitergeld wird nicht auf den späteren ALG-1 Anspruch angerechnet und auch der Anspruch auf den Gründungszuschuss bleibt in vollem Umfang erhalten. Es kommt also nicht zu einer zeitlichen Kürzung dieser Leistungen.
Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt: Während manche Unternehmen bzw. deren Transfergesellschaften ein Jahr lang nur das "nackte" Kurzarbeitergeld bezahlen, stocken andere die Leistung im Rahmen von Betriebsvereinbarungen auf. Einige Arbeitgeber (wie z. B. Siemens) halten die Mitarbeiter bei Bedarf sogar ein zweites Jahr in der Transfergesellschaft. Im zweiten Jahr muss der Arbeitgeber die Personalkosten alleine tragen.
Eine Aufstockung durch den Arbeitgeber ist aus Sicht der Arbeitnehmer auch deshalb wichtig, weil das spätere ALG-1 und damit auch der Gründungszuschuss auf Basis des Einkommens in den zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit berechnet wird: Das heißt also in Höhe des Transferkurzarbeitergeldes plus Aufstockung.
Während oder nach Ihrem Aufenthalte in einer Transfergesellschaft können Sie sich für eine Weiterbildung entscheiden. Sprechen Sie uns bei Fragen an. Wir helfen Ihnen gerne.
Studienabbrecher
Die GBB e.V. bietet Studienabbrechern eine Weiterbildung zum IT-Spezialisten an.Vom Business System Administrator bis zum Security Technician reicht die Bandbreite bei den neuen Spezialistenprofilen. Darauf aufbauend ist eine Weiterbildung zum IT-Professional, zum IT-Technical Engineer und damit bis ins IT-Management möglich.
Weitere Infos finden Sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/APO-IT
Falls Sie ein Studium begonnen haben und den Eindruck gewinnen, dass dies für Sie nicht der richtige Weg in den Beruf darstellt, dann sprechen Sie die Studienberater der Fachbereiche an, denn diese Menschen haben Erfahrung mit Studierenden und sind in der Lage die Chancen einer Weiterbildung realistisch einzuschätzen. Auch die Hochschulteams der Arbeitsagenturen können Empfehlungen zum Weg aus dem Studium geben.
Der Beginn einer Ausbildung ist für junge Studenten eine Option, für Ältere steht die Möglichkeit einer Umschulung oder Weiterbildung zur Diskussion. Die Förderung dieser Maßnahmen muss im Einzelfall mit dem Hochschulteam der Agentur für Arbeit besprochen werden. Es steht der Bildungsgutschein, als auch Mittel aus dem ESF (Europäischer Sozialfonds) für eine Bildungsförderung zur Verfügung
Wir informieren Sie gerne über die Inhalte unserer Weiterbildungen und die möglichen Förderungen, sprechen Sie uns an.
Selbstfinanzierung
Manche unserer Teilnehmer haben keinen Anspruch auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, weil Sie vielleicht bisher selbstständig waren oder noch keine Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben.Seit kurzem ist es jetzt möglich auch während einer selbstfinanzierten Weiterbildung Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn etwa wegen Mittelknappheit kein Bildungsgutschein ausgegeben werden kann.
Gemeinsam prüfen wir, ob für Sie alternative Finanzierungsmodelle in Frage kommen.
