Der Bildungsgutschein
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Bildungsgutschein:
Was ist der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein stellt die schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit dar, die Kosten für Ihre Teilnahme an einer Aus- und Weiterbildung zu übernehmen, vorausgesetzt, die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III zugelassen. Die dem Bildungsgutschein zugrunde liegenden Gesetzestexte finden Sie im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in § 16, das Leistungen zur Eingliederung in Arbeit darlegt, sowie im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), das die Arbeitsförderung regelt.
Von wem bekomme ich den Bildungsgutschein?
Wenn Sie an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen möchten, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arbeitsberater/ -in bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Klären Sie, ob eine Finanzierung Ihrer geplanten Weiterbildung durch den Bildungsgutschein möglich ist. Als Bezugsberechtigte/r (siehe „Voraussetzungen“) bekommen Sie Ihren Bildungsgutschein persönlich, meistens im Rahmen des Beratungsgesprächs, von den Kundenberatern ausgestellt. Für die Beratung von ALG II-Beziehern sind in der Regel die Vermittler der ARGE (Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagenturen und Sozialbehörden) an Ihrem Wohnort zuständig. Wenn Sie an einer Weiterbildung interessiert sind, sprechen Sie mit Ihrem Berater bei der ARGE über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Seit dem Jahr 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Der Bildungsgutschein war anfangs Arbeitslosengeldempfängern ALG-1 vorbehalten, seit dem Jahr 2005 können jedoch auch ALG-2 Empfänger über die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) Bildungsgutscheine beziehen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Ob Ihre Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gefördert wird, wird nach wie vor von der Arbeitsagentur entschieden. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere Ihr bisheriger berufliche Werdegang und Ihre Vorkenntnisse. Ziel ist die erfolgreiche Integration in den ersten Arbeitsmarkt.Grundsätzlich gilt:
1. Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich wieder einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder bei Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen. Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Die Arbeitsagentur muss entscheiden, ob eine Weiterbildung das am besten geeignete Instrument zur erfolgreichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt darstellt oder ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente (z.B. Lohnkosten- oder Eingliederungszuschüsse) erfolgversprechender sind.
2. Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein, in der Ihre Eignungsvoraussetzungen geklärt werden.
Schlussendlich unterliegt die Vergabe von Bildungsgutscheinen auch den verfügbaren Mitteln der Arbeitsagentur bzw. ARGE. Wenn alle Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind und eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattgefunden hat, erhalten Sie den Bildungsgutschein als Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Werden die Weiterbildungskosten auch übernommen, wenn ich keinen Berufsabschluss habe?
Als Antragsteller müssen Sie in der Regel entweder eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen oder für drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Aber auch wenn ein Berufsabschluss fehlt, kann die Notwendigkeit einer Weiterbildung anerkannt werden. In diesem Fall gilt, dass ein Bildungsgutschein ausgehändigt wird, wenn der Teilnehmer über einen Berufsabschluss verfügt, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben kann.
Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Was steht im Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das individuell festgestellte Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich des Gutscheins und eine Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus (innerhalb dieser 3 Monate muss die Weiterbildungsmaßnahme begonnen werden, nicht abgeschlossen sein).
Die leeren Felder auf der ersten Seite füllt der/die Kundenberater/-in des Bildungsträgers aus, an dessen Weiterbildungsmaßnahme Sie teilnehmen wollen.
Was mache ich mit dem Bildungsgutschein?
Den Bildungsgutschein können Sie, unter Beachtung der darin festgelegten Bildungsziele und Qualifizierungsinhalte, bei einem für die geförderte Weiterbildung zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen (Trägerzertifizierung gemäß AZWV). Schauen Sie sich den Bildungsträger, für dessen Weiterbildungsmaßnahmen Sie sich interessieren, vorher genau an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Wenn Sie sich für eine Bildungsstätte entschieden haben, lassen Sie Ihren Bildungsgutschein durch den/die Kundenberater/-in des Bildungsträgers ergänzend ausfüllen. Den ausgefüllten Bildungsgutschein müssen Sie vor Beginn der Maßnahme, das heißt vor dem ersten Unterrichtstag, bei der Agentur für Arbeit oder der ARGE einreichen.
Was muss ich beim Bildungsgutschein beachten?
Die von Ihnen ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein, dass Sie in die Maßnahme aufgenommen werden. Vor Beginn der Maßnahme, das heißt der erstmaligen Teilnahme am Unterricht, muss der vom Bildungsträger ausgefüllte Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder ARGE vorgelegt werden.
Welche Vorteile bietet der Bildungsgutschein?
Ihnen bietet sich der Vorteil, mehr Eigeninitiative zu zeigen und Verantwortung für Ihre erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt übernehmen zu können. Die Chancen auf die Bewilligung eines Bildungsgutscheins werden erhöht, wenn Sie sich gut auf das Gespräch mit dem oder der Arbeitsberater/in vorbereiten. Es empfiehlt sich, vorab zu recherchieren, welche Weiterbildungsangebote es in Ihrer Region gibt, Kontakt zu Bildungsträgern aufzunehmen und detaillierte Informationen zu Zielen und Perspektiven der Weiterbildungsmaßnahmen einzuholen.

